EnerPath
FÜR KOMMUNEN & STADTWERKE

Wertschöpfung vor Ort — rechtssicher strukturiert

EnerPath entwickelt Erneuerbaren-Projekte gemeinsam mit Gemeinden und Stadtwerken — mit Beteiligungsmodellen, die den besonderen vergabe-, haushalts- und kommunalrechtlichen Anforderungen öffentlicher Partner gerecht werden und die Energiewende messbar in die Region holen.

IHR NUTZEN

Kommunale Wertschöpfung, regionale Akzeptanz, klare Governance

Wertschöpfung in der Region

Gewerbesteuer, Pacht und die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG bleiben vor Ort — Erträge fließen in den kommunalen Haushalt.

Bürgernähe & Akzeptanz

Beteiligungs- und Bürgerstrommodelle sowie transparente Kommunikation schaffen Akzeptanz vor Ort.

Rechtssichere Strukturen

Modelle, die Vergabe-, Haushalts- und Kommunalrecht berücksichtigen — geprüft und nachvollziehbar dokumentiert.

Erreichung der Klimaziele

Konkreter Beitrag zu kommunalen Klimaschutz- und Ausbauzielen — mit belastbarer Projektbilanz.

Kein Eigenrisiko erforderlich

Von der reinen Beteiligung bis zur Co-Investition — die Tiefe Ihres Engagements bestimmen Sie.

Ein Partner für alles

Entwicklung, eigenes Bauunternehmen und Betriebsführung — ein verlässlicher Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit.

KOOPERATIONSMODELLE

Vom Pachtmodell bis zur gemeinsamen Gesellschaft

Wir strukturieren das Modell entlang Ihrer haushalts- und beteiligungsrechtlichen Möglichkeiten — von risikoarm bis renditeorientiert. Die folgenden Wege verstehen sich als vielversprechende Ausgangspunkte, die wir im Einzelfall gemeinsam konkretisieren.

MODELL A

Flächen & Pacht

Bereitstellung kommunaler Flächen gegen langfristige, indexierte Pacht — ohne unternehmerisches Risiko.

MODELL B

Kommunale Beteiligung

Finanzielle Beteiligung an der Projektgesellschaft mit laufender Ausschüttung.

MODELL C

Gemeinsame Gesellschaft

Joint Venture mit dem Stadtwerk — gemeinsame Entwicklung, geteilte Wertschöpfung.

MODELL D

Bürgerbeteiligung

Einbindung von Bürgern und Genossenschaften — für Akzeptanz und regionale Teilhabe.

Die konkrete Ausgestaltung erfolgt stets in Abstimmung mit Ihren rechtlichen und kommunalaufsichtlichen Rahmenbedingungen — u. a. Privilegierung nach § 35 BauGB, Vorgaben des LEP NRW, § 11c EnWG sowie einschlägiger kommunaler Leitfäden (z. B. des Oberbergischen Kreises). EnerPath ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

VERLÄSSLICHKEIT

Ein Partner, der die Sprache öffentlicher Auftraggeber spricht

Wir kennen die Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Gremienprozesse. Projektunterlagen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Beteiligungsstrukturen bereiten wir so auf, dass sie der Prüfung durch Verwaltung, Aufsicht und politische Gremien standhalten.

Region & Landschaft — Handskizze

Sprechen wir über ein Projekt in Ihrer Gemeinde.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich, vertraulich und kostenlos — gern auch, wenn Sie noch ganz am Anfang stehen. Fragen Sie uns einfach; wir nehmen uns Zeit und erklären alles verständlich, ohne Fachchinesisch.

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